Gutachten

Der Sachverständige klärt schwierige Sachverhalte und stellt sein Fachwissen zur Verfügung.  Er ist ein starker Partner, wenn es um die Durchsetzung Ihrer Interessen geht. Egal ob privat oder gewerblich, jedem steht es frei, einen Sachverständigen hinzuzuziehen.

Gerichtsgutachten

Bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung über eine vermeintlich mangelhaft erfüllte handwerkliche Leistung beauftragt das Gericht in der Regel einen Sachverständigen, um ein Gutachten zu erstellen. Diese Streitigkeiten werden vor den zivilgerichten ausgetragen. In diesem Gutachten werden folgende Fragen geklärt:

  •  Ist die Leistung des Handwerkers mangelhaft?
  • Entsprechen die Arbeiten den DIN-Normen?
  • Wurden die Arbeiten gemäß DIN VDE 0100 durchgeführt?
  • Worauf lässt sich der Mangel zurückführen?
  • Wie lässt sich der Mangel beheben?
  • Welche Kosten entstehen durch die Beseitigung des Mangels?
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Privatgutachten

Ein Privatgutachten wird für private Auftraggeber erstellt. Diese möchten außerhalb eines Gerichtsverfahrens ein Gutachten erstellt haben. Die Beauftragung eines Privatgutachten ist jedem möglich. Zu den Auftraggebern zählen Vereine, Verbände, Organisationen, Verwaltungen, Versicherungen, private Unternehmen und natürliche und juristische Personen. Als Grundlage einer juristischen Auseinandersetzung kann ein Privatgutachten auch dienen, das bei einer etwaigen Gerichtsverhandlung als Grundlage dienen kann.

Schiedsgutachten

Im Kern sind ein Privat- und ein Schiedsgutachten dasselbe. Es wird jedoch von den Konfliktparteien gemeinsam in Auftrag gegeben und bindet die beiden Parteien vertraglich an das Gutachten. Mit einem Schiedsgutachten wird ein Sachverständiger beauftragt, einen Konflikt objektiv und verbindlich zu schlichten, ohne dass es zu einer Gerichtsverhandlung kommt. Ein Schiedsgutachten ist eine optimale Lösung zur Beilegung von Streitigkeiten und Zweifeln.

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Selbstständiges Beweisverfahren

Besonders in Streitfällen ist es von besonderen Bedeutung, Beweise sachkundig und zügig zu sichern. Gerichte können auf Antrag einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen zur Beweissicherung beauftragen. Die Partei, die den Antrag stellt, darf einen Sachverständigen vorschlagen, jedoch ist das Gericht nicht an diesen gebunden. Es ist empfehlenswert, den Antrag durch einen Rechtsanwalt stellen zu lassen. Ein langwieriger Prozess lässt sich somit durch die Arbeit eines Sachverständigen vermeiden.