DGUV V3 Prüfungen

DGUV Vorschrift 3

Unternehmen, die elektrische Anlagen betreiben und Betriesbmittel einsetzen, sind gesetzlich nach BetrSichV und DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3) dazu verpflichtet, diese regelmäßig zu überprüfen. Der Arbeitgeber ist hier zur Gewährleistung der Sicherheit für seine Mitarbeiter verantwortlich. Der Betrieb elektrischer Anlagen unterliegt Verordnungen und Bestimmen über die wir Sie gerne informieren und beratend zur Seite stehen.

Die DGUV V3 der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung bzw. der Berufsgenossenschaften fordert, dass ortsfeste und ortsveränderliche Anlagen periodisch überprüft werden müssen.

Dabei wird zwischen der Erstprüfung nach Installation DIN VDE 0100-600 und den wiederkehrenden Prüfungen DIN VDE 0105-100(A1) für ortsfeste Betriebsmittel unterschieden. Hierbei ist die Erstprüfung die Grundlage für alle nachfolgenden Prüfungen. Für ortsveränderliche Betriebsmittel gelten die Regelungen der DIN VDE 0701 & 0702.

Diese Prüfung ist nach Installation ortsfester elektrischer Anlagen oder nach deren Wiederinbetriebnahme zu absolvieren. Diese Prüfung ist für alle ortsfesten elektrische Anlagen und Betriebsmittel erforderlich. Hierzu gehören Klimaanlagen, Kühlschränke, Elektroherde, Wasserspender, Durchlauferhitzer, Steckdosen, Leuchten, Leitungen, usw.

Bereiche in denen eine Übeprüfung vorgeschrieben ist, sind beispielsweise

  • Bürogebäude
  • Industrieunternehmen und das produzierende Gewerbe,
  • Schulen und öffentliche Einrichtungen
  • Verkaufsräume, Kaufhäuser und Geschäftsräume
  • Krankenhäuser und Pflegeheime.

Die erstmalige Überprüfung vor der Inbetriebnahme umfasst die Besichtigung aller Teile der Anlage, Auslösen der Schutzeinrichtungen durch Betätigung der Prüftasten, Messungen von Netzspannung, Isolationswiderstand, Erdungswiderstand, Schutzleiter- bzw. Netzschleifenwiderstand und das Betätigen der FI-Schutzeinrichtung.

VDE 0100-600

VDE 0105-100(A1)

Diese Richtlinie ist für die wiederkehrende Prüfung ortsfester elektrische Anlagen. Hierbei ist der Gefährdungsgrad der Anlagen relevant, denn die Gefährdungsbeurteilung bestimmt die Prüfzyklen der Wiederholungsprüfungen. Die wiederkehrende Prüfungen haben die Absicht, Mängel rechtzeitig zu erkennen und zu beheben.

In der Regel findet diese Prüfung alle 4 Jahre statt, kann aber je nach Beurteilung auch kürzer ausfallen. Entscheidend ist, dass die Intervalle der Prüfungen eingehalten wurden und ein passendes Überprüfungsintervall gewählt wurde. Ein falsches Intervall zur Prüfung lässt sich nicht durch Unsicherheit oder gar Unwissen entschuldigen. Die richtige Gefährdungsbeurteilung ist hier maßgeblich. 

Für ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel ist die VDE 0701 (Prüfung nach Reparatur) und 0702 (Wiederholungsprüfung) relevant. Diese elektrischen Geräte sind während des Betriebs and den Versorgungsstromkreis angeschlossen. Elektrische Geräte, welche mit der Hand bedient werden, Laptops, Verlängerungskabel, Kabeltrommeln, Stehlampen, Geräteanschlussleitungen und Haushaltsgeräte fallen in diese Gruppe der elektrischen Betriebsmittel.

VDE 0701 & 0702

Häufig gestellte Fragen

Für eine rechtssichere Gefährdungsbeurteilung sollte sie von einer fachkundigen Person (Elektrofachkraft) durchgeführt werden. Diese Beurteilung muss ausführlich dokumentiert und belegt werden. Der Prüfer muss nach der Betriebssicherheitsverordnung eine befähigte Person nach 2 Absatz 7 sein.

Im Gegensatz hierzu muss ein Prüfer der Klausel SK 2602 ein VdS-anerkannter Sachverständiger sein. Die Sk 2602 ist eine eigenständige Schutzprüfung, die nicht durch eine andere Prüfung ersetzt werden kann.

Die VDE 0100-600 ist für ortsfeste elektrische Anlagen nach Inbetriebnahme maßgeblich. Die wiederkehrende Überprüfung ortsfester elektrischer Anlagen ist in VDE 0105-100(A1) geregelt. Für ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel gelten VDE 0701 und VDE 0702.

Gemäß DGUV Vorschrift 3 ist eine Prüfung nach der ersten Inbetriebnahme, nach einer Instandsetzung, nach jeder Änderung und zu bestimmten Zeitpunkten (nach der Gefährdungsbeurteilung) nötig.

Ja, die wiederkehrenden Prüfungen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel sind Voraussetzung für die VdS-Prüfungen / SK 3602. Es empfiehlt sich diese zwei Prüfungen gleichzeitig durchführen zu lassen.